Zoll Ausbildung mittlerer Dienst
Die Zollausbildung im mittleren Dienst - Infos rund um die Ausbildung beim Zoll
Einführungslehrgang
Nach dem Praktikum beginnt für Sie sechsmonatiger Einführungslehrgang an einem Standort der Bundesfinanzverwaltung. Der eigentliche Unterricht erfolgt mit ca. 25 bis 30 Auszubildenden. Ihnen wird während der gesamten Ausbildung ein Notebook mit allen notwendigen Vorschriften und Gesetzestexten gestellt. Das Tragen von Dienstkleidung ist bereits Pflicht. Der Lehrgang wird mit einer Zwischenprüfung beendet.
Berufliche Grundbildung einschließlich Informationstechnik
Vollzugsrecht
Recht des grenzüberschreitenden Warenverkehrs
Zolltarifrecht
Verbrauchsteuerrecht
Allgemeines Steuerrecht, Vollstreckungsrecht
Strafrecht, Recht der Ordnungswidrigkeiten
Sozialversicherungsrecht und Ausländerrecht (Quelle: www.zoll.de)
Die praktische Ausbildung dauert 12 Monate und findet an den Zolldienststellen Ihres Ausbildungshauptzollamtes statt.
Hier lernen Sie die Aufgaben der Zollverwaltung praktisch kennen, bearbeiten die typischen Dienstvorgänge der Zollverwaltung und lernen, Ihr Fachwissen sachverhaltsbezogen eigenständig anzuwenden.
Des Weiteren beinhaltet die Ausbildung die Themen "Eigensicherung und Bewaffnung", Waffenkunde und Schießtraining sowie Selbstverteidigung.
- Vollzugsrecht
- Recht des grenzüberschreitenden Warenverkehrs
- Zolltarifrecht
- Verbrauchsteuerrecht
- Allgemeines Steuerrecht, Vollstreckungsrecht
- Strafrecht, Recht der Ordnungswidrigkeiten
- Sozialversicherungsrecht und Ausländerrecht
Um die Ausbildung beim Zoll erfolgreich absolviert zu haben, müssen Sie am Ende des Abschlusslehrgangs die sog. Laufbahnprüfung absolvieren bzw. bestehen.
Inhalt der Laufbahnprüfung ist ein Test aus vier schriftlichen Prüfungsarbeiten sowie einer mündlichen Prüfung.
Erst wenn Sie alle vier Arbeiten sowie die mündliche Prüfung bestanden haben, haben Sie die Laufbahnprüfung erfolgreich absolviert. Sie werden im Anschluss in der Regel in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen. Sollten Sie sich in der Probezeit bewährt haben, werden Sie zur Beamtin auf Lebenszeit bzw. zum Beamten auf Lebenszeit ernannt. Erst jetzt genießen Sie alle Privilegien, die ein Beamter auf Lebenszeit innehat.
Besoldung- sowie Besoldungsgruppen
Die Besoldung nach der Ausbildung beim Zoll erfolgt nach bundeseinheitlichen Vorgaben. Die Besoldung im mittleren Dienst beim Zoll erfolgt in den Besoldungsgruppen A 6 bis A 9.
Die genauen Beträge können Sie im Internet nachlesen. Bitte beachten Sie dabei, dass Erfahrungs- bzw. Altersstufen und soziale Aspekte, wie Familie etc., zur unterschiedlichen Einkommenshöhe führen kann. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, bis ins jeweilige Endamt befördert zu werden. In Ausnahmefällen ist auch ein Aufstieg in einen andere Laufbahngruppe, den gehobenen Zolldienst, möglich.
Die Vergütung bzw. Besoldung beim Zoll bzw. in der Bundesfinanzverwaltung wird bundeseinheitlich nach den Bestimmungen für Beamte und Tarifbeschäftigte des Bundes geregelt. Die derzeitigen Bestimmungen für die jeweilige Berufsgruppe kann derzeit zentral auf den Seiten des Bundesinnenministeriums im Bereich "Moderne Verwaltung und Öffentlicher Dienst" eingesehen werden.
Sie erhalten während Ihrer Ausbildung beim Zoll Anwärterbezüge. Diese werden Anfang jedes Monats im Voraus gezahlt. Konkret gelten folgende Anwärtergrundgehälter für den mittleren sowie gehobenen Vorbereitungsdienst beim Zoll. Beachten Sie bitte, dass diese Angaben ohne Gewähr sind:
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